Das "Local File" soll in erster Linie dazu beitragen, dass der Steuerpflichtige den Nachweis erbringen kann, dass er seine Geschäftsbeziehungen unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes abgewickelt hat. Mögliche Schwierigkeiten der neuen Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation Das Diskussionspapier sieht vor, dass dem Steuerpflichtigen keine unverhältnismäßigen Kosten und Umstände bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation entstehen sollen. In zeitlicher Hinsicht wird empfohlen, dass die Verrechnungspreisdokumentation ("Master File" und "Local File") am besten bis zur Abgabefrist für die Steuererklärungen des fraglichen Jahres erstellt werden soll. Die Anforderungen für die Verrechnungspreisdokumentation von kleinen und mittleren Unternehmen ("KMU") sollten nicht zu hoch sein. Gleichfalls solle die Art der Speicherung/Aufbewahrung keine Rolle spielen, sofern der Steuerpflichtige der Finanzverwaltung die relevanten Informationen unverzüglich in verwertbarer Form bereitstellen kann.
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6. 3. 1 Stammdokumentation (Master File) Rz. 70 Tatbestandsvoraussetzungen. Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO hat ein Steuerpflichtiger einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung zu erstellen (Stammdokumentation). Tatbestandsvoraussetzungen für diese erweiterten Aufzeichnungspflichten unbeschränkt Steuerpflichtiger bezogen auf ihr inländisches Unternehmen und beschränkt Steuerpflichtiger bezogen auf ihre inländische Betriebsstätte sind, dass kumulativ
der Steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt ("für ein Unternehmen"), [1]
Geschäftsbeziehungen i. S. d.
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