1. Blässhuhn
11. 2. Lachmöwen
1. - 10. 2. Sturmmöwe
Silbermöwe
Mantelmöwe
Heringsmöwe
Rabenkrähe
16. 2. Nebelkrähe
Elster
Wir versuchen, das Angebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie dennoch Fehler bemerken, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Auch wenn wir die Daten so gewissenhaft wie möglich aufbereiten, sind Fehler nicht ausgeschlossen. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die angegebenen Schonzeiten. Die Verwendung der Daten geschieht auf eigene Verantwortung.
- Gefahr für junge Rehe: Kitzretter in Sachsen machen mobil - WELT
Gefahr für junge Rehe: Kitzretter in Sachsen machen mobil - WELT
Marder sind unbeliebte Gäste in vielen Dachböden und Motorräumen. Sie verursachen Lärm, unangenehmen Geruch und Schäden an Kabeln und Isolierungen. Doch während wir uns bei Schädlingen gerne selbst um deren Bekämpfung kümmern ist dies bei Mardern schwierig. Die Wildtiere können nämlich nicht einfach so von jedem gefangen oder sogar getötet werden. Marder und Naturschutz Eine der wichtigsten Fragen ist, ob Marder unter Naturschutz stehen. Dann dürften sie gar nicht bekämpft werden und es würden hohe Bußgelder drohen. Aber: Marder stehen unter keinem stärkeren Naturschutz. Denn sie sind keine besonders geschützte Art (nach der Bundesartenschutzverordnung) und fallen somit nur unter den allgemeinen Artenschutz (nach dem Bundesnaturschutzgesetz). Dieser Schutz verbietet das grundlose Fangen und Töten der Tiere. Nach diesen Rechtsquellen könnte man also bei entsprechenden Schäden und Beeinträchtigungen an Haus, Hof, Auto & Co. den Mardern nachstellen. Jedoch gibt es weitere Gesetze, die das Töten von Tieren regeln und einschränken.
Jagd- und Schonzeiten in Sachsen-Anhalt
Stand: 1. April 2011; abgerufen am 18. Dezember 2016
Alle nicht aufgeführten, dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten sind ganzjährig geschont! Haben Sie einen Fehler entdeckt, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - Danke! Wildart
Geschlecht
Jagdzeit
Anmerkungen
Rotwild
Kälber, Alttiere und Hirsche
1. 8. bis 31. 1. Schmalspießer
1. 5. bis 30. 6. Schmaltiere
1. 6. 1. 1. Damwild
1. 9. - 31. 1. 1. - 28. 2. 1. 7. 1. Rehwild
Böcke
1. - 15. 10. Ricken
Schmalrehe
1. 1. Kitze
1. 2. Muffelwild
1. 1. Schwarzwild
Keiler
1. 12. Bachen
Ausnahme führende Bachen
Frischlinge
Überläufer
Dachs
1. 10. Fuchs
Altfuchs
Vorbehaltlich § 22 Abs. 4 BJG
Jungfuchs
Feldhase
1. 10. 1. Kaninchen
Jungkaninchen
Baummarder
16. 2. Steinmarder
Iltis
1. 2. Hermelin
1. 2. Waschbär
Marderhund
Mink
Nutria
Fasan
Hahn
Henne
Rebhuhn
1. 12. Ringeltaube
1. 11. - 20. 2. Türkentaube
Höckerschwan
Graugans
1. 8. 1. 1. Saatgans
Blässgans
Ringelgans
Kanadagans
Stockenten
1. 1. Knäkente
Krickente
Pfeifente
Spiessente
Tafelente
Reiherente
Waldschnepfe
16.
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