Betriebs-Berater vom 24. 07. 2017, S. 1667 / Wirtschaftsrecht
Sebastian Harter, LL. M., (Durham), RA, und Dr. Thorsten Voß, RA Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR - Was gilt für emittierende Wertpapierfirmen ab 2018? I. Einleitung Während die Meldepflicht nach § 9 Abs. 1 WpHG beschränkt ist auf Geschäfte in Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder die in den regulierten Markt oder den Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind, dehnt Art. 26 Abs. 2 lit. a) der MiFIR als begleitende Verordnung zur MiFID II die Meldepflicht auf alle Finanzinstrumente mit einem Handelsplatzbezug aus: Meldepflichtig sind künftig Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die...
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Transaktionsmeldungen nach Art.
Deutsche Börse Cash Market - MiFID II/MiFIR: Transaktionsmeldungen gemäß Artikel 26 (5) MiFIR für non-MiFIR-Teilnehmer – Verschiebung Produktionsstart der Regulatory Reporting Solution (RRS), aktualisierte Dokumentation
Damit die in Art. 26 der Verordnung ( EU) Nr. 600/2014 ( MiFIR) genannten Meldepflichtigen Ihren Meldeverpflichtungen nachkommen können, haben diese die Mitteilungen nach Art. 26 MiFIR im Wege der Datenfernübertragung der BaFin zu übermitteln. Wichtige Hinweise:
MVP Portal
Informationen zum Zugang und zur Registrierung
MVP-Portal Daher sind die Meldepflichtigen nach Art. 26 MiFIR verpflichtet, entweder selbst oder vertretend durch einen geeigneten Dritten, diese Meldepflichten zu erfüllen. Die BaFin hat eigens hierfür das elektronische Fachverfahren "Transaktionsmeldungen ( Art. 26 MiFIR)" entwickelt und stellt dieses über das MVP -Portal zur Verfügung. Im Falle der Wahl eines geeigneten Dritten muss darauf geachtet werden, dass der Dritte den Status eines "approved reporting mechanism" ( ARM) haben muss. Teil des Zulassungsverfahrens zum ARM ist die erfolgreiche Anbindung an das Fachverfahren "Test: Transaktionsmeldungen ( Art. 26 MiFIR)". Als ARM kontaktieren Sie die BaFin bitte vor Antragstellung zur Zulassung an der MVP unter.
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