Möglichkeit der Täteridentifizierung durch Interner Link: Zeugen (neben der Einsichtnahme in die Interner Link: Lichtbildvorzeigekartei), wenn ein Verdacht gegen eine bestimmte Person bereits vorliegt (z. B. Halter des Tatfahrzeugs der Unfallflucht). Hierbei werden dem Zeugen 8 bis 12 Lichtbilder von typenähnlichen Personen vorgelegt, unter denen sich der Verdächtige befindet. Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung. Siehe auch:
Zeuge
Lichtbildvorzeigekartei
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Weitere Indizien, die auf den Angeschuldigten hindeuten, sind nicht ersichtlich, insbesondere blieb eine daktyloskopische Untersuchung der Visitenkarten, die der Täter in der Hand gehabt hat, ohne Ergebnis. Mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln ist ein Tatnachweis nicht zu führen. Eine Wiederholung der Wahllichtbildvorlage kommt angesichts der bereits eingetretenen Beeinflussung der Zeugin durch die fehlerhafte Wahllichtbildvorlage nicht in Betracht, sodass die Eröffnung des Hauptverfahrens gem. § 204 Abs. 1 StPO aus tatsächlichen Gründen abzulehnen war. Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 StPO.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben nur auf Basis der von Ihnen geschilderten Informationen erfolgen können. Das Weglassen oder - wenn auch nur fahrlässig erfolgte - missverständliche Formulieren von Fakten kann zu einer gänzlich anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen. Für eine sichere Einschätzung der Ausgangslage vor Ihrer Hauptverhandlung empfehle ich daher die Akteneinsicht gemeinsam mit einem Rechtsanwalt vor Ort und gegebenenfalls auch eine Vertretung im Prozess durch diesen. Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit den besten Grüßen
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Fiktion
Wahllchtbildvorlage in Beweismittelliste der Anklage? Beitrag
von Fiktion » Donnerstag 20. März 2008, 20:10
Hallo,
ich hab mal kurz folgende Frage: Kommte eine Wahllichtbildvorlage bei der ein Zeuge den Täter erkannt hat in die Beweismittelliste der Anklage? Also ein Urkundenbeweis in dem Sinne ist es ja eigentlich nicht. Wird das als Bestandteil der Zeugenaussage gesehen, sodass sie quasi mit Aufführung des Zeugen mit aufgeführt ist? Danke...
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7. Abstrakter Anklagesatz
Hierauf folgen das Kernstück der Anklageschrift: der abstrakte Anklagesatz und der konkrete Anklagesatz. Zunächst wird der abstrakte Anklagesatz formuliert. Beispiele für abstrakte Anklagesätze können einem gesonderten Exkurs entnommen werden. Die Gliederung hat in einer zwingenden Reihenfolge zu erfolgen. Bei mehreren Beschuldigten wird mit römischen Ziffern gegliedert ("I., II. "). Liegen mehrere Handlungen i. S. d. § 53 StGB vor, werden diese mit arabischen Ziffern gegliedert. Bei Tateinheit werden kleine Buchstaben mit Klammer verwendet. 8. Überleitung
Auf den abstrakten Anklagesatz folgt die Überleitung zum konkreten Anklagesatz. Dies kann durch die Formulierung "indem er/sie" geschehen. Dies ist insbesondere in den norddeutschen Bundesländern üblich. Eine Alternative lautet: "dem Beschuldigen/der Beschuldigten wird zur Last gelegt". In einigen Bundesländern wird diese Überleitung auch weggelassen. 9. Konkreter Anklagesatz
Im konkreten Anklagesatz wird dann der Sachverhalt präsentiert, der den im abstrakten Anklagesatz dargestellten Taten zugrunde liegt.