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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
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[ Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) Link defekt? Bitte melden! ] Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. Paragraph 35 regelt den "Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf". Anmerkungen zur inklusiven Beschulung enthält auch Paragraph 128 "Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung".
Grundschule "Martin-Andersen-Nexö" Greifswald, Grundschule mit selbstständigen Klassen für den Förderschwerpunkt Sprache Anzahl Lehrer 27 Anzahl Schüler 336 Informationen zur Schule Schulname Grundschule "Martin-Andersen-Nexö" Greifswald, Grundschule mit selbstständigen Klassen für den Förderschwerpunkt Sprache Schulleiter/in Schmidt, Katrin Adresse Warschauer Straße 16 17493 Greifswald Region Landkreis Vorpommern-Greifswald Telefon 03834/840189 Telefax 03834/518263 Webseite E-Mail {"params":{"gaiaLight":{"element":"#glMap ", "options":{"panelControls":["ZoomIn", "ZoomOut", "iaLight. Fullscreen"], "controlOptions":{"iaLight. Fullscreen":{"targetElement":"#glMap"}}, "background":{"standard":"webatlasde_mv_farbe", "initial":"webatlasde_mv_farbe", "available":["webatlasde_mv_farbe", "doprgb", "rasterfarbig", "osm_stadtplan_mv", "alkismv"]}, "initialExtents":"267731, 5929573, 397062, 6013653"}, "baseConfig":"wmts-mv-25833"}}, "config":{"overview":false, "overlaySwitcher":false, "openMetadataInNewWindow":true, "searchbox":false, "markers":null, "controlPanel":{"controlPositions":{"navigation":{"top":"44px", "left":"4px"}}}, "overlays":[]}}
Die Erziehungsberechtigten erhalten eine differenzierte schriftliche Einschätzung über den Leistungsstand in den Gegenstandsbereichen sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes. Die Schülerinnen und Schüler steigen am Ende der Schuleingangsphase ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 3 auf. Ab der Jahrgangsstufe 3 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dann wird ein Notenzeugnis erteilt. Unterricht in einer Fremdsprache findet ab der Jahrgangsstufe 3 statt, in der Regel in Englisch.
Inhalt Ein ungeschickter Schüler oder eine wenig gewandte Schülerin kann sich häufiger und auch schwerwiegender verletzen. Die frühzeitige Ausbildung koordinativer Kompetenzen im Sportunterricht ist deshalb wichtig. Forschungsergebnisse belegen, dass Schulkinder in MV auf diesem Gebiet hinter deutschlandweiten Studienergebnissen zurückliegen, die von Experten bereits als kritisch angesehen werden (Hirtz, 2011). Deshalb veranstaltete die Unfallkasse MV in Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Verein "Koordinationsschule e. V. " hierzu landesweite Fachtagungen und zahlreiche Lehrerfortbildungen. Die Unfallkasse MV unterstützte außerdem ein Projekt zur Erarbeitung einer Website, auf der Sportlehrer und -lehrerinnen in einer Übungssammlung Anregungen für wirksame koordinative Übungen und Spielformen erhalten. Mit den "Koordinationsübungen des Monats" sollen weitere Anregungen zur Beseitigung koordinativer Defizite gegeben werden. Diese können auch im Sportlehrerzimmer ausgehängt oder in einer Sammelmappe aufbewahrt werden.
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Dies soll zu mehr Leistung und mehr Effizienz führen. Nordrhein-Westfalen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Land Nordrhein-Westfalen fand vom 1. August 2002 bis 31. August 2008 an ausgewählten Schulen das Projekt Selbstständige Schule statt. Bei diesem gemeinsamen Projekt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung sollte eine Neugestaltung der Schulorganisation mit mehr "Eigenverantwortung" der Schulen erprobt werden. [2]
Rheinland-Pfalz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein vergleichbares Projekt ist das
Schulprojekt Selbstverantwortliche Schule in Rheinland-Pfalz. [3]
Niedersachsen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Niedersachsen fand etwa 2004 ein Pilotprojekt "Eigenverantwortliche Schulen" statt. Seither werden alle Schulen als eigenverantwortliche Schulen geführt. Baden-Württemberg [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Baden-Württemberg wurde im Rahmen des dreijährigen Projekts "Selbstständige Schule" bis Anfang 2014, mit der Unterstützung von 29 Schulen aller Schularten, ein bundesweit einsetzbares System – bestehend aus Leitfaden und Qualifizierungsbausteinen – entwickelt, das Schulen auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit unterstützen soll.